Rheinland-Pfalz schließt Lotto-Verkaufsstellen

18. Dezember 2008

In Rheinland-Pfalz wurden verschiedene Paragraphen, des Landesglückspielgesetzes, geändert. Dies hatte erhebliche Folgen für die Lotto Annahmestellen. Sie sollen innerhalb  von wenigen Monaten Landesweit drastisch Reduziert werden was zur Folge hat, dass  bis zum 31. Dezember 2011 nicht mehr als 1150 Annahmestellen in Rheinland-Pfalz vorhanden sein werden.

Der Hintergrund der Begrenzung des Verkaufsstellen-Netzes ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten und von allen Bundesländern verabschiedeten Glücksspiel-Staatsvertrags zu sehen, der die Vorgaben des Bundesverfassungsgericht(BVG) umsetzt. Am 28. März 2006 hatten die Karlsruher Richter mit ihrem Urteil entschieden, dass ein staatliches Wettmonopol nur dann verfassungsgemäß ist, wenn sie sich an der Bekämpfung der Spiel und Wettleidenschaft und am Jugendschutz ausrichtet.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht beanstande, dass die Ausbreitung von Sportwetten so rasant voran geschritten ist und dadurch in Suchtprävention kaum noch ausreichend Gewähr geleistet werden kann, mussten die Behörden reagieren. Trotz der schlechten wirtschaftlichen Lage vieler Einzelhändler mit Tabakwaren, Presse und Lotto schließt Schössler ein Annahmestellen-Sterben in den nächsten Jahren nicht aus. Zwar gibt die Gesetzeslage eine maximale Anzahl von Lotto Annahme stellen, jedoch zeigt die wirtschaftliche Entwicklung einen starken Rückgang an Lotto Filialen und die maximale Anzahl an Stellen nicht erreicht wird.  Eine Trennung des Lotto- und Wettgeschäfts vom übrigen Einzelhandels-Sortiment sieht das rheinland-pfälzische Landesglücksspielgesetz nicht vor. Fürs Exempel: Neben dem Spielangebot dürfen z.B. Süßwaren verkauft werden. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Annahmestellen sind auf die Fragen des Jugendschutzgesetzes und Suchtprävention geschult und entsprechend sensibilisiert, wie es in der Begründung heißt.

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