EuGH Urteile am Mittwoch über den Glücksspielstaatsvertrag
5. September 2010Diese Woche wird es nochmal richtig spannend in der Pokercommunity. Bereits am Mittwoch wird der Europäische Gerichtshof in einer Vielzahl von Verfahren Urteile bekanntgeben. Dabei handelt sich um die offenen Verfahren C-258/07 bis C-360/07, C-316/07, C-409/07, C-410/07 und C-46/08. Das Urteil soll am 8. September gefällt werden. Dabei könnte der Glücksspielstaatsvertrag teilweise sogar gekippt werden…
Unter den Verfahren sind teilweise sehr alte Fälle dabei. Dabei ist es in Deutschland nicht immer einfach ein schnelles Urteil zu fällen. Es ist keine Ausnahme mehr wenn ein Verfahren sich über mehrere Jahre in die Länge zieht. Schon im März hatte Generalanwalt Mengozzi seine Schlussanträge in einigen Fällen gehalten. Dabei handelt sich es zum Beispiel um Markus Stoß (C-316/07) und die Carmen Media Group (C-46/08). Noch haben die meisten Länger in der EU eigene und getrennt Glücksspielgesetzte. Da ist es nicht immer einfach ein gerechtes und gleichwertiges Urteil zu fällen. Pokerfans werden wahrscheinlich keinen erheblichen Grund zu feiern haben. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Richter in Deutschland den Glücksspielstaatsvertrag nicht als rechtswidrig anerkennen werden.
Der Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland läuft 2011 aus und bis dahin könnten die Urteile keinen Belang mehr haben.
