bwin und Real-Madrid
7. November 2009Die Behörden in Deutschland sind nicht nur für ihren Bürokratie Dschnungel legendär, ebenso eilt ihnen der Ruf voller Kleinkariertheit voraus. In Bremen tauchte jetzt ein besonderer Fall von Kleinkariertheit in den Medien aus. Dort ging das Stadtamt gegen private Anbieter von Glücksspiel bzw. Sportwetten vor. In Bremen verkaufte das Modehaus “Karstadt” neben Bundesligatrikots von Werder Bremen auch Trikots von internationalen Clubs wie dem AC Mailand und Real Madrid.
Dieser Verkauf wurde vom Stadtamt mit der Begründung auf illegale Werbung für Glücksspiel unterbunden. Auf den Trikots der beiden Mannschaften prangt das Logo von Poker und Glücksspielanbieter bwin. Aus diesem Grund durfte Karstadt die Trikots nicht weiter im öffentlichen Verkauf halten und musste sie aus ihrem Sortiment nehmen. Laut Stadtamt sei es unzulässig Produkte mit Werbung für Glücksspiel zu vertreiben. Sollte Karstadt die Trikots weiterhin in ihrer Geschäftsstelle anbieten, drohte dem Unternehmen eine Geldstrafe von 10.000 Euro.
Karstadt bzw. die Insolvenzverwaltung erhob im Eilverfahren Klage gegen diese Maßnahme und dies sogar mit Erfolg. Das Verwaltungsgericht kaum zu dem Ergebnis, dass die Untersagungsverfügung “offensichtlich rechtswidrig” sei. Jetzt darf Karstadt die Tricks weiterhin verkaufen. Für alle Fans mit einem solchen oder ähnlichen Trikot gilt aber Entwarnung. Sie müssen nicht mit Strafen rechnen, wenn sie ihr Trikot in der Öffentlichkeit tragen…
